2. Düsseldorfer Tabelle
Um den Kindesunterhalt errechnen zu können, sind wir auf die sogenannte Düsseldorfer Tabelle angewiesen. Entscheidend ist jedoch, dass jedes Oberlandesgericht seine eigenen unterhaltsrechtlichen Leitlinien hat, die auf der Düsseldorfer Tabelle aufbauen. Die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des Hanseatischen Oberlandesgerichtes Hamburg enthalten in erster Linie die Leitlinien und am Ende dann die Zahltabellen und zwar geltend ab
01. Januar 2011.