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Strafrecht

Den Anwalt konsultieren, bevor es zu spät ist

Wenn sich ein Strafverfahren ankündigt, zeichnen sich für die Betroffenen sehr belastende und oft existenzbedrohende Folgen ab. Dieses gilt gleichermaßen für den Beschuldigten wie auch für dessen Angehörige - vor allem, wenn es zur Anordnung von Untersuchungshaft kommt oder der Erlass eines Arrestbeschlusses droht.

 

Im Strafverfahren machen Beschuldigte in ihrem Bemühen, diese Konsequenzen zu vermeiden, sehr häufig Fehler, die sich nur schwer korrigieren lassen. Lassen Sie sich, wenn Sie selbst betroffen sind, möglichst bereits vor der ersten Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Ordnungsbehörde durch einen kompetenten Strafverteidiger beraten und vertreten. Denn entscheidende Weichenstellungen erfolgen bereits im Ermittlungsverfahren.

 

Wenn Sie rechtzeitig einen Strafverteidiger beauftragen, kann dieser oft verhindern, dass Geldstrafen oder gar Freiheitsstrafen gegen Sie verhängt werden - oder zumindest eine geringere Sanktion erreichen. Statistisch belegt ist darüber hinaus, dass die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers die Verhängung von Zwangsmaßnahmen (z.B. Untersuchungshaft oder Arrest) zu verhindern hilft oder deren Dauer verkürzt. Sie hat im Falle einer Verurteilung oft positive Auswirkungen auf das Strafmaß und mögliche Nebenfolgen.

 

Grundsätzlich sollten Sie berücksichtigen:


Kontaktieren Sie uns so früh wie möglich und machen Sie ohne Rücksprache mit uns keine Angaben zur Sache.

 

Wir unterstützen Sie in folgenden Gebieten des Strafrechts und des Ordnungswidrigkeitenrechts:

 

  • Wirtschaftsstrafsachen
  • Steuerstrafsachen
  • Umweltstrafsachen
  • Arztstrafsachen (z.B. fehlerhafte Abrechnung, Vorteilsannahme, Körperverletzung, fahrlässige Tötung)
  • Jugendstrafsachen
  • Kapitalverbrechen (Tötungsdelikte) und andere Gewaltkriminalität
  • Betäubungsmittelstrafsachen
  • Sexualstrafsachen
  • allgemeine Strafsachen (z.B. Diebstahl, Unterschlagung, Betrug, Körperverletzung) 
  • Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten

 

In Strafsachen werden Sie beraten und verteidigt durch Rechtsanwalt Daum, in Jugendstrafsachen, Verkehrsstrafsachen und Verkehrsordnungswidrigkeiten durch Rechtsanwalt Ahlenstorf.

 

 

 

Strafrecht Hamburg (Bergedorf)

Sozietät

Ahlenstorf

Scheffler

Daum

Alte Holstenstr. 74

21029 Hamburg (Bergedorf)

 

Tel.:  040 / 7243027

Fax:  040 / 7243048

 E-Mail:

mail@sozietaet-asd.de

Heiko Ahlenstorf

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Arbeitsrecht

 

Volker Scheffler

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Familienrecht

 

Reinhard Daum

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Strafrecht

 

Rüdiger Segler

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Mietrecht &

Wohnungseigentumsrecht

 

Arne von der Lieth

Rechtsanwalt